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   BFH, 12.08.1997 - X B 60/97   

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https://dejure.org/1997,11194
BFH, 12.08.1997 - X B 60/97 (https://dejure.org/1997,11194)
BFH, Entscheidung vom 12.08.1997 - X B 60/97 (https://dejure.org/1997,11194)
BFH, Entscheidung vom 12. August 1997 - X B 60/97 (https://dejure.org/1997,11194)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 19.12.1995 - III B 139/93

    Anforderungen an die Bezeichnung einer rechtlichen Grundsatzfrage in einer

    Auszug aus BFH, 12.08.1997 - X B 60/97
    In der Beschwerdebegründung müssen die divergierenden Rechtssätze so herausgearbeitet und einander gegenübergestellt werden, daß die Abweichung erkennbar wird (ständige Rechtsprechung; vgl. z. B. BFH-Beschlüsse vom 9. Januar 1996 VII B 171/95, BFH/NV 1996, 612; vom 16. September 1996 VIII B 135--136/95, BFH/NV 1997, 298).
  • BFH, 27.06.1985 - I B 27/85

    Nichtzulassungsbeschwerde - Beschwerdebegründung - Rechtsschutzinteresse

    Auszug aus BFH, 12.08.1997 - X B 60/97
    Der gesetzlich angeordnete Begründungszwang bezweckt eine Entlastung des Revisionsgerichts; dieses soll nicht selbst die Akten auf mögliche Zulassungsgründe durchsehen müssen (z. B. BFH-Beschluß vom 27. Juni 1985 I B 27/85, BFHE 144, 137, BStBl II 1985, 625).
  • BFH, 09.01.1996 - VII B 171/95

    Voraussetzungen einer Divergenzentscheidung

    Auszug aus BFH, 12.08.1997 - X B 60/97
    In der Beschwerdebegründung müssen die divergierenden Rechtssätze so herausgearbeitet und einander gegenübergestellt werden, daß die Abweichung erkennbar wird (ständige Rechtsprechung; vgl. z. B. BFH-Beschlüsse vom 9. Januar 1996 VII B 171/95, BFH/NV 1996, 612; vom 16. September 1996 VIII B 135--136/95, BFH/NV 1997, 298).
  • BFH, 19.12.1995 - III R 121/93

    Rüge mangelnder Vertretung im Klageverfahren - Zustellung eines

    Auszug aus BFH, 12.08.1997 - X B 60/97
    Die Bezugnahme auf Schriftsätze in anderen Verfahren wird von der Rechtsprechung daher -- ausnahmsweise - nur dann als zulässig angesehen, wenn es sich in beiden Verfahren um die gleiche Rechtsfrage und dieselben Beteiligten handelt (vgl. z. B. BFH-Beschluß vom 19. Dezember 1995 III R 121/93, BFH/NV 1996, 557, 558, m. w. N.).
  • BFH, 11.09.1996 - XI B 210/95

    Sinn und Zweck der Begründungspflicht einer Nichtzulassungsbeschwerde

    Auszug aus BFH, 12.08.1997 - X B 60/97
    In der Beschwerdebegründung müssen die divergierenden Rechtssätze so herausgearbeitet und einander gegenübergestellt werden, daß die Abweichung erkennbar wird (ständige Rechtsprechung; vgl. z. B. BFH-Beschlüsse vom 9. Januar 1996 VII B 171/95, BFH/NV 1996, 612; vom 16. September 1996 VIII B 135--136/95, BFH/NV 1997, 298).
  • BFH, 13.12.1978 - I R 64/77

    Verein - Golfsport - Gemeinnütziger Zweck - Beschränkung der Mitgliederzahl -

    Auszug aus BFH, 12.08.1997 - X B 60/97
    Die Kläger und Beschwerdeführer (Kläger) tragen lediglich vor, der Auffassung des FG, die frühere Rechtsprechung des BFH (Urteil vom 13. Dezember 1978 I R 64/77, BFHE 127, 342, BStBl II 1979, 488) sei durch spätere Rechtsprechung überholt, könne nicht gefolgt werden und das FG habe sich mit "seiner isolierten, allein auf der wirtschaftlichen Betrachtungsweise fußenden Auslegung der Entgeltlichkeit nicht mit den entscheidenden Kriterien für die Frage der Freiwilligkeit befaßt, wie dies in einem Parallelverfahren" -- vor einem anderen Senat des FG -- "geschehen sei".
  • BFH, 18.01.1995 - VIII B 41/94

    Rüge unterlassener Sachverhaltsermittlung

    Auszug aus BFH, 12.08.1997 - X B 60/97
    Nichts anderes gilt für den Zulassungsgrund der grundsätzlichen Bedeutung; denn nach ständiger Rechtsprechung (vgl. z. B. BFH-Beschluß vom 18. Januar 1995 VIII B 41/94, BFH/NV 1995, 807) erfordert eine schlüssige Darlegung u. a. auch Ausführungen zur Klärungsfähigkeit in dem bei Zulassung folgenden Revisionsverfahren.
  • BFH, 31.05.2001 - III B 49/00

    Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache;

    Der gesetzlich angeordnete Begründungszwang bezweckt eine Entlastung des Revisionsgerichts; dieses soll nicht selbst die Akten auf mögliche Zulassungsgründe durchsehen müssen (BFH-Beschluss vom 12. August 1997 X B 60/97, BFH/NV 1998, 330).

    Daher wird die Bezugnahme auf Schriftsätze in anderen Verfahren von der Rechtsprechung nur dann als zulässig angesehen, wenn es sich in beiden Verfahren um die gleiche Rechtsfrage und dieselben Beteiligten handelt (BFH in BFH/NV 1998, 330).

  • BFH, 06.05.2006 - IX B 203/05

    NZB - Bezugnahme auf Schriftsatz in Parallelverfahren

    Die Bezugnahme auf Schriftsätze in einem anderen Verfahren ist --ausnahmsweise-- zulässig, wenn es sich in beiden Verfahren um dieselben Beteiligten und die gleiche Rechtsfrage handelt (z.B. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 12. August 1997 X B 60/97, BFH/NV 1998, 330, m.w.N.).
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